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   VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565   

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VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565 (https://dejure.org/2013,36036)
VG München, Entscheidung vom 06.08.2013 - M 12 K 13.30565 (https://dejure.org/2013,36036)
VG München, Entscheidung vom 06. August 2013 - M 12 K 13.30565 (https://dejure.org/2013,36036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Äthiopische Familie; unglaubwürdiger Sachverhalt; Vater krank und nationales Abschiebungsverbot festgestellt (Diabetes mellitus Typ 2); ärztliche Behandlung nicht finanzierbar (2 kleine Kinder).

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Ob eine erhebliche politische Verfolgung vorliegt, ob also die Verfolgung wegen eines Merkmals i.S.v. § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der beeinträchtigenden Maßnahmen selbst zu beurteilen (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [334 f.]).

    Der Vorverfolgung bzw. der bestehenden Verfolgung ist die unmittelbar drohende Verfolgung gleichwertig (BVerfG v. 10.07.1989, BVerfGE 80, 315 [345]).

  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Schutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG wird gewährt, wenn dem Betroffenen bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen der in Satz 1 dieser Bestimmung genannten Merkmale Rechtsverletzungen durch einen Akteur i.S.v. Satz 4 der Norm in seinem Herkunftsstaat drohen, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung des Staates ausgrenzen, so dass ihm nicht zuzumuten ist, in sein Herkunftsland zurückzukehren (BVerfG v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f; BVerwG v. 29.11.1987, BVerwGE 55, 82 [83]; BVerwG v. 24.3.1998, Az.: 9 B 995/97 m.w.N., jeweils zu § 51 Abs. 1 AuslG).

    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Dabei setzt die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG vom 09.09.1997 InfAuslR 1998, 125; vom 25.11.1997 InfAuslR 1998, 189 und vom 29.10.2002 DVBl. 2003, 463).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Dabei setzt die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG vom 09.09.1997 InfAuslR 1998, 125; vom 25.11.1997 InfAuslR 1998, 189 und vom 29.10.2002 DVBl. 2003, 463).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sie bei ihrer Rückkehr einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wären, dass sie im Falle der Abschiebung dorthin gleichsam "sehenden Auges" dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert sein würde (vgl. BVerwG vom 12.7.2001, InfAuslR 2002, 52/55).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Dabei setzt die Annahme einer erheblichen konkreten Gefahr voraus, dass sich der Gesundheitszustand des betreffenden Ausländers alsbald nach der Ankunft im Zielland der Abschiebung infolge unzureichender Behandlungsmöglichkeiten wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde, weil dort eine adäquate Behandlung wegen des geringen Versorgungsstandards nicht möglich ist oder der Betroffene insbesondere mangels finanzieller Mittel eine Behandlung nicht erlangen kann (vgl. BVerwG vom 09.09.1997 InfAuslR 1998, 125; vom 25.11.1997 InfAuslR 1998, 189 und vom 29.10.2002 DVBl. 2003, 463).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Wurde der Ausländer in der Vergangenheit bereits politisch verfolgt, kann ihm die Asylanerkennung nur dann versagt werden, wenn bei einer Rückkehr die Wiederholung von Verfolgungsmaßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist (sog. herabgesetzter Prognosemaßstab; BVerfG v. 02.07.1980, BVerfGE 54, 341 [360]; BVerwG v. 24.3.1998, 9 B 995/97 m.w.N.).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Eine solche Gefahr kann sich aus den individuellen Lebensumständen des Schutzsuchenden ergeben; sie kann aber auch aus den Schicksalen anderer abzuleiten sein, die sich in vergleichbaren, für die Anwendung des § 60 Abs. 1 AufenthG relevanten Situationen befanden und deswegen politische Verfolgung erlitten, so dass die bisherige Verschonung des Asylbewerbers von ausgrenzenden Rechtsgutverletzungen als eher zufällig anzusehen ist (BVerfG v. 23.1.1991, BVerfGE 83, 216 [231]).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v.8.9.2011, 10 C 14.10 und v. 24.6.2008, 10 C 43.07, beide ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.
  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30565
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile v.8.9.2011, 10 C 14.10 und v. 24.6.2008, 10 C 43.07, beide ) handelt es sich beim unionsrechtlichen Abschiebungsschutz um einen einheitlichen, nicht weiter teilbaren Verfahrensgegenstand, der eigenständig und vorrangig vor den sonstigen zielstaatsbezogenen ausländerrechtlichen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG zu prüfen ist.
  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 91.90

    Tatsächliche Verfolgunsbetroffenheit junger Tamilen in Sri Lanka - Anerkennung

  • BVerfG, 26.05.1993 - 2 BvR 20/93

    Objektiv willkürliche Auslegung und Anwendung von § 51 Abs. 1 AuslG

  • BVerfG, 20.05.1992 - 2 BvR 205/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen zur Feststellung mittelbarer poitischer

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvR 1095/90

    Anforderungen an die Voraussetzungen für eine Klageabweisung wegen

  • BVerwG, 13.08.1990 - 9 B 100.90

    Abschiebungseinschränkungen bei verheirateten Ausländern

  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85

    Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit

  • VG München, 06.08.2013 - M 12 K 13.30626

    Im Bundesgebiet geborenes Kind von Asylbewerbern; Eltern keine Asylanerkennung

    Die Klägerin ist die am ... 2011 im Bundesgebiet geborene Tochter der Kläger zu 1 und 2 im Verfahren M 12 K 13.30565.

    Von einer persönlichen Anhörung im Asylverfahren konnte gem. § 24 Abs. 1 Satz 5 AsylvfG abgesehen werden, weil der Asylantrag bzw. Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für ein im Bundesgebiet geborenes Kind unter 6 Jahren gestellt wurde und der Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verfahrensakten der Eltern (M 12 K 13.30565) ausreichend geklärt ist.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichts- und der vorgelegten Behördenakte, auch im Verfahren M 12 K 13.30565, verwiesen.

    Die von den Eltern im Verfahren M 12 K 13.30565 vorgetragenen Gründe für ihre politische Verfolgung sind unglaubhaft und können eine politische Verfolgung der Klägerin nicht begründen.

    Dasselbe gilt für die Klägerin; insoweit wird auf den Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils im Verfahren M 12 K 13.30565 verwiesen.

  • VG Aachen, 21.09.2016 - 7 L 745/16

    Mali; Diabetes; Wiedereinsetzung

    Abgesehen von den landesspezifischen Versorgungsproblemen für Diabetes scheitert auch in anderen afrikanischen Staaten der Sahararegion z.B. an der Finanzierbarkeit, vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20.12.2013 - 7a K 5347/12.A -, juris, Rn. 33 ff.: zu Togo, wo ca. 25 % eines durchschnittlichen Jahreseinkommens zur Sicherstellung einer lebensnotwendigen Versorgung erbracht werde mussten; VG München, Urteil vom 06.08.2013 - M 12 K 13.30565 -, juris Rn. 58: zu mangelnder Finanzierbarkeit einer Diabetes Typ II-Versorgung in Äthiopien.
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